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landschaftsplanung
Die Aufgabe der Landschaftsplanung ist es, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes lang- fristig zu erhalten, ggf. wieder herzustellen und zu sichern. Die Belange des Naturschutzes und der Land- schaftspflege sind daher bei Planungen, die Auswirkungen auf Natur und Landschaft haben können, zu berücksichtigen. Die Aufgabe besteht darin, genehmigungsfähige Fachplanungen für alle Bereiche innerhalb der Landschaftsplanung zu erstellen, die auch die wirtschaftlichen Aspekte ausreichend berück- sichtigten.
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